Sicherheitstechnische Beratung

Herzlich Willkommen auf der Internetseite von Arbeitssicherheit und Brandschutz Dütsch.


Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV (früher UVV)


  • Prüfungen von Leitern und Tritten
  • Prüfungen von Handhubwägen
  • Prüfungen von Lagereinrichtungen
  • Prüfungen von Kraftbetriebene Türen und Tore
  • DGUV Vorschrift 3 §5



Prüfungen von Leitern und Tritte

in dr Betreibssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf den ordungsgemäßen Zustand Überprüft und das Ergebnis dokumentiert.



Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer befähigten Person, auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Ich unterstütze Sie dabei:

  • Prüfung der Leitern und Tritte nach gesetzlichen Vorschriften
  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Festlegung der Prüfintervalle
  • Erstellen von Prüfdokumenten
  • Erstellen des Prüfberichts mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringen des Prüfsiegels









Prüfungen von Handhubwagen

Handbetätige Hubwagen ohne eigenen Motorantrieb sind im Sinne der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge. Die DGUV Vorschrift 68 verpflichtet den Unternehmer, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durzuführen lassen und diese zu dokumentieren.



Prüfung durch befähigte Person

Eine  wichtige Vorschrift, die auch für Hubwagen gilt, findet sich in §§ 37 ff. DGUV Vorschrift 68. Diese verpflichten den Unternehmer, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Spätestens nach Ablauf eines Jahres müssen FFZ und Anbaugeräte durch einer befähigten Person überprüft werden.

Ich unterstütze Sie dabei:

  • allgemeine Sichtprüfung der Gelenke, Bolzen, Verschraubungen sowie Prüfung auf Verschleiß
  • Prüfung der Lenkung mit Radlagern, Gelenke, Lenkgestänge und Deichselsicherung
  • Prüfung der Räder mit Radlagern, Radbolzen und Bereifung
  • Prüfung des Fahrgestells mit Rahmen, Traversen und Schweißnähten,
  • Prüfung der Hydraulikanlage auf Leichtgängigkeit und Dichtigkeit bei Nennlast sowie der sicheren Funktion aller Schalthebel




Prüfungen von Lagereinrichtungen (Regalprüfung)

in der Betreibssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Lagereinrichtungen (Regale) durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person die Regale wiederkehrend auf den ordungsgemäßen Zustand Überprüft und das Ergebnis dokumentiert.

Regalprüfung ASD Arbeitssicherheit Dütsch



Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Regale mindestens alle 12 Monate von einer befähigten Person, auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Regale sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Ich unterstütze Sie dabei:

  • Prüfung der Regale nach gesetzlichen Vorschriften
  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Festlegung der Prüfintervalle
  • Erstellen von Prüfdokumenten
  • Erstellen des Prüfberichts mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringen des Prüfsiegels





Prüfungen von kraftbetriebenen Türen und Tore

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der  ersten  Inbetriebnahme,  nach wesentlichen  Änderungen  sowie  wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnenund in der Arbeitsstätte aufzubewahren.



Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen kraftbetriebene Türe und Tore mindestens alle 12 Monate von einer befähigten Person, auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Türen und Tore sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.


Wir unterstützen Sie dabei






DGUV Vorschrift 3 §5

Defekte elektrische Arbeitsmittel können sowohl eine Gefahr für die damit arbeitenden als auch für die in der Nähe befindlichen Personen sein. Außerdem können sie den Betriebsablauf stören.




Prüfung durch befähigte Person

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen die Prüffristen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die TRBS 1203 legt fest, dass diese Prüfung ausschließlich von entsprechend ausgebildeten, erfahrenen und zur befähigten Person erklährten Prüfern durchgeführt werden darf.


Wir unterstützen Sie dabei:

  • wir erstellen ein Angebot für Ihre unterschiedlichen Gerätschaften.
  • ob elektrische Geräte Maschien oder ganze Anlagen.
  • Individuelles Paket nach Leistungsumfang speziell nach Ihren Bedürfnissen.